
Erstattungsguide: Sondennahrung bei der Krankenkasse erstatten lassen
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INHALT
stand 11/2023
Das Produkt: simplee. gemüse ist eine vollbilanzierte, normalkalorische Diät (ein Diätetikum) zur vollständigen Ersatzernährung nach der deutschen Diätverordnung und somit erstattungsfähig.
Achtung: wenn du über unseren Online-Shop direkt bestellst, bist du für eine Erstattung auf die Kulanz deiner Krankenkasse angewiesen. Unserer Erfahrung nach sind sie das auch oft, gerade bei Kindern. Du kannst also gerne bei uns bestellen um die Sondennahrung mal zu probieren, oder wenn du es mit deiner Krankenkasse im Vorfeld abgesprochen hast.
Mit ein paar einfachen Voraussetzungen ist simplee. gemüse (analog der Sondennahrung anderer Hersteller) erstattungsfähig. Es ist sehr simpel... Im folgenden gehen wir auf die zwei Möglichkeiten ein:
Dann musst du nichts weiter tun, als deinen HomeCare-Provider zu bitten Dich auf unser Produkt umzustellen. Deine Pflegekräfte wissen, dass eine Umstellung langsam erfolgen sollte.
Du kannst gerne unsere E-Mailvorlage nutzen, um deinem Anbieter die nötigen Informationen zu schicken. Er wird sich dann mit uns in Verbindung setzen und du bekommst schon bald unsere Sonden- und Trinknahrung.
E-Mail Vorlage:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde gerne unsere Sondennahrung auf simplee. mit Gemüse umstellen bzw diese testen. Bitte kontaktieren Sie hierzu Simply Real Nutrition GmbH (siehe Kontaktdaten unten).
Simply Real Nutrition GmbH
Distlhofweg 28
81369 München
Deutschland
Tel.: +49 (89) 27782504
E-Mail: info@simpleefood.de oder orders@simpleefood.de
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße,
[Dein Name]"
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Die ergänzende oder vollständige Ernährung über eine Magensonde (enterale Therapie) ist notwendig, wenn ein Mensch nicht fähig ist, sich ausreichend auf normalem Wege zu ernähren. Dazu zählt auch, wenn eine Änderung der normalen Ernährung und/oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen. Der Anspruch von Versicherten auf die Erstattung der Kosten für Sondennahrung (Diätetische Lebensmittel) ist gesetzlich geregelt. Zum weiteren einlesen, hier sind die rechtlichen Grundlagen. Aber Achtung – es wird ganz schön „trocken“ ;)