Wie du dir die Ausgaben für Sondennahrung bei der Krankenkasse erstatten lassen kannst.
simplee. gemüse ist auf Rezept über Apotheken und Homecare Provider erstattungsfähig
Mit ein paar einfachen Voraussetzungen ist simplee. gemüse (analog der Sondennahrung anderer Hersteller) erstattungsfähig. Aber es ist eigentlich ganz einfach... Worauf kommt es an:
- Das Produkt: simplee. gemüse ist eine vollbilanzierte, normalkalorische Diät (ein Diätetikum) zur vollständigen Ersatzernährung nach der deutschen Diätverordnung und somit erstattungsfähig.
- Das Rezept: Du brauchst ein Rezept in dem der Arzt dir Sondennahrung verschreibt. Wichtig ist dabei was auf dem Rezept drauf steht (siehe Details und die Illustration unten).
- Der Einkauf: Wenn du unser Produkt über eine Apotheke oder einen Homecare-Provider z.B. Coloplast oder Fresenius Medical Care. (Leistungserbringer) beziehst, dann kann eigentlich nichts mehr schief gehen. Sie übernehmen die Abrechnung mit der Krankenkasse und klären ob du noch etwas zuzahlen musst.
In Apotheken kannst Du speziell nach unserem Produkt fragen. Neben unserem Namen hilft auch die folgende Nummer (die „Pharma Zentral Nummer“): PZN17839178.
Siehe auch unsere „Friends“ Liste von Leistungserbringern mit denen wir bereits zusammenarbeiten. Schick uns gerne eine email deines Providers und wir setzen uns mit ihm in Verbindung.
Wenn du unser Produkt direkt beziehst (also nicht über einen Leistungserbringer), dann kann es trotzdem erstattungsfähig sein. Das hängt dann aber von der Krankenkasse ab. Wir arbeiten daran, dass mehr und mehr Krankenkassen simplee. gemüse erstatten.
Das Rezept:
- Der Arzt muss neben „Sondennahrung enteral“ und „simplee. gemüse“ auch die Kaloriendichte mit 1kcal/1ml (normalkalorisch) angeben, den Kalorienbedarf pro Tag (zB 2000 kcal) sowie den Zeitraum (zB Dreimonatsbedarf).
- Enterale Nahrung ist kein Hilfsmittel, deshalb darf das Kästchen mit der 7 auf dem Rezept nicht angekreuzt werden.
Ausführliche (rechtliche) Lage
Die ergänzende oder vollständige Ernährung über eine Magensonde (enterale Therapie) ist notwendig, wenn ein Mensch nicht fähig ist, sich ausreichend auf normalem Wege zu ernähren. Dazu zählt auch, wenn eine Änderung der normalen Ernährung und/oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen. Der Anspruch von Versicherten auf die Erstattung der Kosten für Sondennahrung (Diätetische Lebensmittel) ist gesetzlich geregelt. Zum weiteren einlesen, hier sind die rechtlichen Grundlagen. Aber Achtung – es wird ganz schön „trocken“ ;)
- Die Verordnungsfähigkeit ist in Paragraf 31 Absatz 5 Sozialgesetzbuch V definiert hier nachlesen
- In der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist erläutert was eine Sondennahrung ist und in welchen Indikationen sie verschreibungsfähig ist hier nachlesen
- Und in der DiätVerordnung ist die Zusammenseetzung eines „Lebensmittels für besondere medizinische Zwecke (LMBZ)“, also Sondennahrung geregelt. hier nachlesen
Nov 10, 2021 • Veröffentlicht von Carrie von simplee.
Danke, Michael! Lasst uns wissen, wie wir noch helfen können!
Carrie
Sep 26, 2021 • Veröffentlicht von Michael M.
🙏 für den ausführlichen Artikel das hilft uns wirklich weiter!